Behandlung
Behandlungen in der Kinderpsychologischen Praxis Garmisch beruhen auf evidenzbasierten, verhaltensanalytischen Grundlagen und setzen die Mitarbeit der Eltern voraus. Wenn eine Indikation vorliegt und Eltern, Kind und Therapeut von der Notwendigkeit einer Behandlung überzeugt sind, kann diese bei der Krankenkasse beantragt werden. Zuvor sollte ein Besuch beim Arzt zur organmedizinischen Abklärung erfolgen, die bei der Antragstellung der Krankenkasse vorgelegt wird. Gesetzliche Krankenkassen genehmigen eine sog. Kurzeittherapie, die aus 25 Sitzungen für das Kind und 6 Sitzungen für die Bezugspersonen besteht. Die Sitzungen werden normalerweise einmal pro Woche in Anspruch genommen. Die Erfahrung zeigt, dass die Kurzzeittherapie im Umfang von insgesamt 31 Sitzungen für eine wirksame Behandlung der meisten Störungen ausreichend ist. |